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   VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16   

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VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16 (https://dejure.org/2018,2415)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.01.2018 - 5 K 8/16 (https://dejure.org/2018,2415)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 5 K 8/16 (https://dejure.org/2018,2415)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    Fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite beseitigen weder die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers, noch begründen sie eine eigene Störerhaftung der Behörde (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012, Rn. 53 in Juris, m.w.N.; vgl. zum BBodSchG: BVerwG, Beschluss vom 07. August 2013 - 7 B 9/13 -, juris).

    Die Störerhaftung steht nicht unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Überwachung durch die Behörde; vielmehr sind der Verursacher eines rechtswidrigen Zustandes und der Eigentümer / Besitzer einer störenden Sache völlig unabhängig von der Frage einer möglichen oder sogar gebotenen Kontrolle durch die zuständigen Behörden verpflichtet, den rechtswidrigen Zustand auf ihre Kosten zu beseitigen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris).

    Die Rechtsprechung des BVerfG ist hier zudem bereits dem Grunde nach nicht einschlägig (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Januar 2014 -2 A 726/13.Z -, juris; a.A. wohl: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013, - 2 M 28/13 - juris).

    39 Ergänzend ist in den Blick zu nehmen, dass im Hinblick auf den unterschiedlichen Charakter der Anordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem KrW-/AbfG bzw. KrWG die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Ansätze im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden können (a.A.: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013, - 2 M 28/13 - juris).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem bodenschutzrechtlichen Kontext in seiner Grundsatzentscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 u. 1 BvR 315/99 - (BVerfGE 102, 1 = NJW 2000, 2573) festgestellt, dass die sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers eine im Grundsatz zulässige Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000, juris Rn. 46; vgl. hierzu und zum Folgenden auch die Darstellung im Urteil des BVerwG vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 = NVwZ 2004, 1505, Rn. 23 f.).

    Die Zumutbarkeit kann ferner davon beeinflusst werden, ob der Eigentümer Vorteile aus dem eingegangenen Risiko - etwa durch einen reduzierten Kaufpreis oder einen erhöhten Pachtzins - erzielt hat (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000, a.a.O., Rn. 59 f.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem bodenschutzrechtlichen Kontext in seiner Grundsatzentscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 u. 1 BvR 315/99 - (BVerfGE 102, 1 = NJW 2000, 2573) festgestellt, dass die sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers eine im Grundsatz zulässige Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000, juris Rn. 46; vgl. hierzu und zum Folgenden auch die Darstellung im Urteil des BVerwG vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 = NVwZ 2004, 1505, Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    Fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite beseitigen weder die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers, noch begründen sie eine eigene Störerhaftung der Behörde (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012, Rn. 53 in Juris, m.w.N.; vgl. zum BBodSchG: BVerwG, Beschluss vom 07. August 2013 - 7 B 9/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 A 85/09

    Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 9 Abs. 2

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    32 Weiterhin ist der Beklagte - nach Ergänzung seiner Ermessenserwägungen - ermessensfehlerfrei davon ausgegangen, dass vorliegend eine Inanspruchnahme der persönlich Verhaltensverantwortlichen der Insolvenzschuldnerin nicht vorrangig in Betracht zu ziehen war (vgl. hierzu: VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 -, juris; vgl. hierzu weiter im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutzgesetz OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 und Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07

    Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    32 Weiterhin ist der Beklagte - nach Ergänzung seiner Ermessenserwägungen - ermessensfehlerfrei davon ausgegangen, dass vorliegend eine Inanspruchnahme der persönlich Verhaltensverantwortlichen der Insolvenzschuldnerin nicht vorrangig in Betracht zu ziehen war (vgl. hierzu: VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 -, juris; vgl. hierzu weiter im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutzgesetz OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 und Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    32 Weiterhin ist der Beklagte - nach Ergänzung seiner Ermessenserwägungen - ermessensfehlerfrei davon ausgegangen, dass vorliegend eine Inanspruchnahme der persönlich Verhaltensverantwortlichen der Insolvenzschuldnerin nicht vorrangig in Betracht zu ziehen war (vgl. hierzu: VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 -, juris; vgl. hierzu weiter im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutzgesetz OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 und Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09).
  • VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
    Die Rechtsprechung des BVerfG ist hier zudem bereits dem Grunde nach nicht einschlägig (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Januar 2014 -2 A 726/13.Z -, juris; a.A. wohl: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013, - 2 M 28/13 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Beräumungsanordnung; Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle; Insolvenz

    Ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn es - wie hier - nicht unmittelbar um eine Sanierung des Grundstückes (durch Bodenaustausch o.ä.), sondern um seine Beräumung von darauf abgelagerten Abfällen geht (bejahend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 - juris, Rn. 30 - zu einer Maßnahme nach §§ 15, 62 KrwG und OVG Thüringen, Beschluss vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris, Rn. 94 - zu § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ThAbfAG, jeweils mit der Begründung, auch die Auferlegung der Entsorgungspflicht nach den vorgenannten Vorschriften könne wegen der mit der Maßnahme verbundenen Kostenbelastung zu einer unzumutbaren Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers führen; ablehnend: VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24. Januar 2018 - 5 K 8/16 - juris, Rn. 34 ff., 39 - zu § 62 KrWG unter Verweis auf den unterschiedlichen Charakter der Anordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem KrW-/AbfG bzw. KrWG; verneinend für die Inanspruchnahme des nicht wegen ihrer Zustandsverantwortlichkeit als Grundstückeigentümerin in Anspruch genommen Abfallerzeugers: VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2014 - 17 K 2868/11 - juris, Rn. 216), kann hier dahinstehen.
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